Prüfung

Die Theorie- und Praxisprüfung

Du hast alle vorgeschriebenen Themen zum Erwerb Deiner Führerscheinklasse besucht, fleißig geübt und fühlst Dich super – Deine erste Prüfung zu bestehen?

Das sind die nächsten Schritte.

Prüfungsauftrag

Dann solltest Du Dich zuerst bei der Fahrschule informieren, ob Deine Unterlagen (s.g. „Prüfauftrag“ – Dieser gilt 12 Monate) vom Amt erteilt wurde. Vielleicht hast Du ja auch schon von der Prüforganisation dazu Bescheid bekommen.

Wichtig!

Die Fahrschule muss Dir Deine abgeschlossene Ausbildung für eine mögliche Prüfung vorher bescheinigen. Das kann in Papierform, als auch elektronisch durch „Freischaltung“ bei der Prüforganisation passieren. Auf jeden Fall nicht vergessen, sonst wird keine Prüfung abgenommen!

Terminierung

Die Terminierung kann nur durch die Fahrschule über den Online-Kalender der Prüforganisation erfolgen.
Bitte beachten: Eine Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters stattfinden,
die Praxisprüfung dann frühestens 4 Wochen davor. Eine bestandene Theorieprüfung gibt Dir dann 1 Jahr Zeit, die Praxisausbildung mit einer Prüfung abzuschließen.

Prüfung nicht bestanden?

Sollte das gewünschte Ergebnis nicht erreicht werden, müssen wir in beiden Fällen mindestens 2 Wochen bis zur Wiederholungsprüfung aussetzen. Die Prüfgebühren der Prüforganisation als auch der Fahrschule fallen bei jeder Wiederholungsprüfung erneut an.

Gebühren

Nun muss nur noch 10 Tage vor der Prüfung die jeweilige Gebühr an die Prüforganisation überwiesen werden (Bankverbindung über die Fahrschule oder direkt von der DEKRA zugeschickt) und natürlich nicht die vertraglich vereinbarte Prüfgebühr der Fahrschule vergessen – und schon kann es los gehen!

Wiederholungen

Prüfungen können in unbegrenzter Anzahl im „2–Wochen-Rhythmus“ wiederholt werden, aber das möchten wir wohl gar nicht erst in Erwägung ziehen.

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