Ausbildung individuell planen
Du hast die Möglichkeit den Kursablauf entsprechend zeitlichen Möglichkeiten einzurichten. Die einzelnen Unterrichtseinheiten finden jeweils Dienstag und Donnerstag in Borsdorf, sowie Mittwoch und Samstag in Brandis statt. (siehe „Kursablaufpläne“)
Eine vorgeschriebene Reihenfolge zur Absolvierung der einzelnen Unterrichtsthemen gibt es nicht, es muss aber jedes Thema für deine Ausbildungsklasse mindestens einmal in Brandis oder Borsdorf besucht werden. Dazu gibt es also bis zu viermal pro Woche Gelegenheit. Dabei ist es möglich, ständig in die laufenden Kurse einzusteigen, du musst also nicht warten bis ein neuer Kurs in Brandis oder Borsdorf beginnt.
Die einzelnen Theoriethemen sind in sich abgeschlossen und wiederholen sich im nächsten Kurs tagversetzt. Das bedeutet, die Mittwochkurse laufen nun Samstag und umgekehrt.
So hat zum Beispiel der nur am Wochenende vor Ort verweilende „Student“ die Möglichkeit, nur durch Samstag-Teilnahme alle Einheiten zu absolvieren.
Wird im laufenden Kurs ein Thema verpasst, holst Du es im nächsten Kurs oder einfach zeitnah in der Außenstelle nach.
Unsere Fahrschüler entscheiden selbst, wenn der Zeitpunkt zur Teilnahme an einer entsprechenden Theorieprüfung gekommen ist und vereinbaren über unsere Büros einen Prüftermin bei der Prüforganisation.
Beachten müssen wir hierbei auch die Bearbeitungszeit der Behörde, welche einige Wochen betragen kann. Aber in dieser Zeit absolvieren wir ja schon fleißig unsere Ausbildung.
Die fahrpraktische Ausbildung darf ggf. parallel zur Theorieausbildung erfolgen. Auch hier kann der Fahrschüler mit über den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns entscheiden. (Änderungen können natürlich aus der gemeinsamen „Corona-Lehre“ immer mal wieder notwendig werden!)
Begleitendes Fahren mit 17
Bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres, erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und einer geeigneten Begleitperson ist es in Deutschland möglich PKW zu fahren.
Die Modalitäten zur Anmeldung entsprechen dem Punkt „Bevor es losgeht – die Bürokratie“ bis auf wenige Unterschiede:
Der Antrag wird frühestens ein halbes Jahr vor dem Geburtstag vom Amt entgegengenommen.
Zusätzlich zum Führerscheinantrag sind in beliebiger Zahl Begleitpersonen zu benennen und von diesen Kopien des Ausweises und des Führerscheins beizufügen.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines der Klasse B sein und darf nicht mehr als einen Punkteintrag im Fahreignungsregister haben.
Was für den Fahrer und seinen Begleiter zu beachten ist, erfährst Du in unserer Fahrschule.
Ferienkurs
Nie ausreichend Zeit? Die Ausbildung oder Arbeit lässt in der Woche kaum Raum für Führerscheinbelange?
Kein Problem, dann muss es eben in den Ferien oder den wenigen Urlaubstagen stattfinden!
Du möchtest in kürzester Zeit Deine Ausbildung absolvieren „der Crashkurs“ kann die Lösung sein.
Und schon geht es los im laufenden Kurs:
Dienstag Borsdorf, Mittwoch Brandis, Donnerstag Borsdorf und am Samstag wieder Brandis – so sollte die Theorie in Kürze geschafft sein!
Auffrischungskurs
Vieles hat sich in letzter Zeit geändert, vieles wird sich immer wieder ändern.
Ein spezielles Angebot für dich als jung gebliebenen Verkehrsteilnehmer hält – bzw. macht dich fit für die Anforderungen des modernen Straßenverkehrs.
An drei verschiedenen Tagen erfährst du in jeweils 90 Minuten Neues und Interessantes zum Straßenverkehrsrecht sowie Tipps und Hinweise zum Verhalten im Straßenverkehr.
Völlig freiwillig und ungezwungen ist für dich unabhängig vom theoretischen Teil eine Fahrt von 90 Minuten mit dem Fahrlehrer möglich.
Erste Hilfe Kurs
Zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis ist bereits bei der Antragstellung der Nachweis zur Ausbildung „Erste Hilfe“ erforderlich.
Dieser Kurs umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min und wird in der Regel jeden ersten Samstag des Monates in der Fahrschule in Brandis durchgeführt. Unser Partner ist hier eine anerkannte Sanitätsschule.
Bitte melde Dich rechtzeitig zu den einzelnen Kursen in der Fahrschule an.
Automatik, Handicap und Fahreignung
Die PKW-Ausbildung ist selbstverständlich auch auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe möglich.
Beachten solltest Du hierbei, dass dann der Führerschein auch auf diese Fahrzeugart beschränkt bleibt.
Willst Du später doch ein schaltgetriebenes Fahrzeug fahren, ist entweder noch eine erneute Praxisprüfung auf einem Schaltfahrzeug notwendig, oder man entschließt sich gleich bei Anmeldung zu einer „Kombinierten Ausbildung Automatik plus Schalter“ wie unter Button „Führerscheinklassen-SZ B197“ beschrieben. (Natürlich nur, wenn es evtl. Einschränkungen so zulassen)
Körperliche Einschränkungen/Behinderungen – auch nach Erkrankungen müssen keinesfalls zum Verlust von Mobilität führen.
Begutachtung zur Fahreignung – Fahrproben
Seit nunmehr über 15 Jahren sind wir gemeinsam mit mehreren Kliniken wie z.B. dem „NRZ – Leipzig“, der „Uni-Klinik Leipzig“ und dem „TÜV- Leipzig“ im Bereich Fahrbegutachtungen im Zusammenhang gesundheitlicher Einschränkungen und medizinisch – psychologischer Untersuchungen tätig.
Hier führen wir u.a. spezielle Fahrproben auf Strecken mit unterschiedlichen Anforderungen durch.
Im Ergebnis können wichtige Hinweise und Empfehlungen für den Kunden bzw. Patienten Hilfe und Anleitung sein, seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wiederherzustellen bzw. zu verbessern.
Berufsgenossenschaften und Krankenkassen sind auf diesem Gebiet weitere Partner.
Auch im privaten Bereich durften wir unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet wiederholt anbieten und nicht selten auch in Absprache mit dem Hausarzt dankbare Hilfe während und besonders nach Erkrankungen leisten.
So manche Familie lebt in Sorge um den noch „stolz mobilen Opa“ heute wesentlich ruhiger, als Derselbe nach einer entspannten Beobachtungsfahrt einmal mit dem Schaltfahrzeug und dann mit dem Automatik – seine eigenen Schlüsse zog.
Gerade die „gereifte Generation“ nutzt gern eine beratende Begleitung nach langjähriger „Fahrabstinenz“, beim Kauf eines noch unvertrauten Fahrzeuges und nicht zuletzt bei einem Umstieg z.B. auf ein Automatikfahrzeug.
Verkehrsschulungen
Viel hat sich in letzter Zeit geändert, vieles wird sich in nächster Zeit noch ändern.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz z.B. traf neue Regelungen für beruflich tätige Fahrer, geänderte und erweiterte Führerscheinklassen öffnen den im Besitz eines Führerscheines befindlichen Verkehrsteilnehmern neue und erleichterte Zugangsmöglichkeiten sich mobil zu verändern. Welche Fahrzeuge darf ich denn nun wirklich mit meinem Führerschein fahren und welchen Anhänger darf ich ziehen?
Was hat sich in den letzten Jahren geändert und wie wirken sich aktuelle Gerichtsentscheidungen im modernen Straßenverkehr auch für mich aus?
Wie aber kommen wir als Nichtberufskraftfahrer zu neuen und aktuellen Wissensstand, von dem gerade bei „Vielfahrern“ der langfristige Erhalt des Führerscheines abhängen kann?
Vereinbare mit uns einen Termin und wir schnüren für Deinen Bedarf ein passendes Paket!
Von der einfachen „Verkehrsteilnehmerschulung“ in Deinem Büro, Betrieb oder sonstigen Einrichtung bis hin zur zeitlich gestaffelten Weiterbildung über längere Zeiträume.
Seit vielen Jahren sind wir auf diesem Gebiet für Transport- und Landwirtschaftsbetriebe, Feuerwehren, Steuerberater, kommunale Einrichtungen usw. bis hin zum Holzhandel und medizinischen Einrichtungen auch im Rahmen vorgeschriebener Arbeitsschutzbelehrungen tätig.
Punkteabbau – Fahreignungsseminar und Aufbauseminar für Fahranfänger
Du bist in der Probezeit einmal nach „Katalog A“ oder zweimal nach „Katalog B“ aufgefallen, Deine Probezeit hat sich nun auf 4 Jahre verlängert und die Behörde hat die Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Fahranfänger – ASF“ angeordnet?
Achte darauf unbedingt die vom Amt vorgegebenen Termine einzuhalten, sonst kann danach der Führerschein mindestens bis zur Vorlage der gewünschten Teilnahmebescheinigung entzogen werden.
Der Kursablauf umfasst 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen Kurssitzung 1 und 2 findet eine Beobachtungsfahrt statt. Besonders wichtig ist die Teilnahme an allen Kursteilen, sonst wird keine Bescheinigung erteilt. Eine Prüfung gibt es nicht.
Vorsicht, Du hast nun insgesamt 4 Jahre Probezeit. Fällst Du erneut in dieser Zeit auf, wird die Behörde ein psychologisches Beratungsgespräch empfehlen und beim dritten Verstoß in der Probezeit kann dann der Führerschein entzogen werden.
Schräglagentrainer
Unser Schräglagentrainer ist vielleicht dein erster Schritt in Richtung Rennstrecke.
Wir bereiten für euch einen weiterführenden Motorradkurs mit vielen Hinweisen zum Thema Körperhaltung, Fahr- und Motorradtechnik vor.