Hier ein kleiner Ausblick für euch
Wieder ist ein Jahr vergangen, und auch im neuen Jahr stehen zahlreiche Neuerungen an – sowohl für Verkehrsteilnehmer*innen als auch für diejenigen, die es noch werden möchten.
Unser Verkehrsminister hat ja schon im vergangenem Jahr, sicher in guter Absicht einige bemerkenswerte Vorschläge zur Reformierung des Ausbildungssystems mit dem Ziel der Senkung von Kosten von sich gegeben. Nicht nur die Fahrschulen haben sich darüber gefreut, da sich sicher daraufhin die Energie,- die Versicherung,- die Kraftstoff,- die Lebensmittel,- die Miet,- und Fahrzeugpreise sowie Lohnkosten uvm. senken würden. Aber leider weit gefehlt. Fahrsimulatoren könnten Fahrstunden im realen Straßenverkehr ersetzen – (ein Simulator für PKW kostet schon mindestens 25.000.-€, wie finanzieren sich die Anschaffungen?) Unterricht nur noch online, damit Fahrschulen keine teuren Unterrichtsräume mehr mieten müssen usw. sind nur einige dieser Gedankensplitter. Vorteil: Wir müssten dann den Simulator auf die Straße stellen und haben aber so noch einen tatsächlichen Bezug zum realen Straßenverkehr.
Warten wir also gemeinsam mal weitere Ergebnisse der nun gegründeten Arbeitsgruppe ab.
Was sind nun die nennenswerten Neuerungen auf unserem Arbeitsgebiet:
Mehr Wohnmobil-Freiheit mit Klasse B
Bisher durfte man mit Klasse B nur bis zur zGM. von 3,5 t unterwegs sein. Diese Grenze wurde für Wohnmobile auf eine zGM. von 4.25 t angehoben, es muss aber ein entsprechendes Training absolviert werden. (Genaue Inhalte und Umfang stehen noch nicht fest)
Kein Pflicht-Seniorentest
Kein Seniorentest. Das EU-Parlament hat sich gegen die Einführung solcher obligatorischen ärztlichen Untersuchungen ausgesprochen. Die Mitgliedsstaaten können weiterhin selbst entscheiden, ob eine Selbstauskunft oder ein Gesundheitscheck eingeführt wird.
Digitaler Führerschein bis 2030
Bis 2030 wird EU-weit der digitale Führerschein eingeführt, es besteht keine Pflicht zum Umtausch. (Dtl. führt Ende 2026 ein) PKW und Motorrad-FS bleiben 15 Jahre gültig, werden sie als Ausweisdokument benutzt – nur 10 Jahre. LKW und Bus-FS weiterhin nur 5 Jahre mit ärztl. Untersuchung.
Begleitetes Fahren wird EU-weit ausgeweitet
Das deutsche Modell des „Begleitenden Fahrens“ wird EU-weit übernommen, also darf zukünftig der Spross auch nach der Grenze innerhalb EU weiter in Begleitung am Steuer bleiben. Um den Fahrermangel entgegenzuwirken, auch für den LKW möglich.
Fahrverbot ohne Grenzen
Fahrverbote und Entziehungen gelten EU-weit. Wer also in einem anderen EU-Land den FS verliert, für den kann künftig ein grenzübergreifendes Fahrverbot verhängt werden.
Jüngere hinterm schweren Steuer
Das Mindestalter für LKW-Fahrer sinkt auf 18 Jahre, bisher waren 21 Jahre erforderlich. Eine Ausbildung zum Busfahrer wird auch von 24 auf 21 Jahre abgesenkt.
Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, diese Vorgaben national umzusetzen plus ein Jahr Übergangsfrist. Also bis 2029 muss alles erledigt sein.
Wir wünschen eine gesunde, glückliche und unfallfeie Zeit und allzeit
Gute Fahrt!



