Hier ein kleiner Ausblick für euch
So schnell ist wieder ein Jahr vergangen und das neue Jahr sieht wieder einiges an Neuerungen für Verkehrsteilnehmer und solche die es werden wollen vor.
Hier also ein kleiner Ausblick für Euch:
Anhebung zGM für Reisemobil und Krankenwagen
Bisher durfte man mit Klasse B nur bis zur zGM. von 3,5 t unterwegs sein. Diese Grenze soll für Reisemobile und Krankenwagen auf eine zGM. von 4.25 t angehoben werden.
Kein Seniorentest
Das EU-Parlament hat sich gegen die Einführung solcher obligatorischen ärztlichen Untersuchungen ausgesprochen. Die Mitgliedsstaaten können weiterhin selbst entscheiden, ob eine Selbstauskunft oder ein Gesundheitscheck eingeführt wird.
Erleichterungen für Kommunen
Kommunen wird es leichter gemacht, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anzuordnen. Z.B. vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und Schulwegen. Auch mehr Spielraum erhalten Behörden zum Anwohnerparken. Außerdem wird Anordnung von Sonderfahrstreifen für neue Mobilitätsformen wie El.- oder Wasserstofffahrzeuge aber auch Flächen für Fahrradverkehr erleichtert.
Praxisbezogenere Ausbildung
Auch bei der Ausbildung von Fahrschülern soll sich einiges verändern. Die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts wird sich mehr mit der fahrpraktischen Ausbildung verknüpfen und mehr praxisbezogen orientieren. Dazu wird sich auch im begrenzten Maße des modernen online-Unterrichts bedient und auf neu gestaltete Unterrichtsschwerpunkte zurückgegriffen.
Höhe Bußgelder
Denkt auch daran, dass sich die Höhe der Bußgelder geändert hat. Z.B. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz, unerlaubtes Nutzen der Rettungsgasse 200-230 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen oder unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen 100 € und 1 Punkt. Trägt ein Fahrer eines Fahrzeuges, also auch ein Fahrradfahrer währen der Fahrt Kopfhörer und überhört dadurch etwa das Martinshorn eines Einsatzfahrzeuges, so muss er mit einem Bußgeld von wenigstens 240 € und 2 Punkten sowie 1 Monat Fahrverbot rechnen. Sollte es zum Unfall kommen, muss der Fahrer unter Umständen für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden im Wege der deliktischen Haftung aufkommen.
Cannabis-Regel
„Cannabis-Regel“ – Neuer THC-Grenzwert. Bisher war für die Rechtsprechung 1,0 ng/ml THC die Maßgabe. Nun sieht das Gesetz einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Vorsicht! Bei Überschreitung drohen Bußgelder bis 3.000.-€
Personen, die THC als Arznei nehmen, können weiterhin Ausnahmen geltend machen. Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer bis 21 Jahre ist THC genau so wie Alkohol am Steuer Tabu. Und noch ein Tipp: Genießt man beide, inzwischen „Legalen Drogen“ Alkohol und Cannabis gemeinsam, droht das Strafrecht mit hohen Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis!
Also – wer gekifft hat, 0,0 Promille!