Neuerungen 2024

Hier ein kleiner Ausblick für euch

So schnell ist wieder ein Jahr vergangen und das neue Jahr sieht mit der 4. EU-FS-Richtlinie wieder einige Änderungen vor, welche gegenwärtig im Verkehrsausschuss beraten werden.

Aber gleich vorab: Bis oder ob überhaupt alles in der Praxis im Lande umgesetzt wird, dürfte noch einige Zeit vergehen. Alle Neuerungen und Änderungen müssen nach langer EU-Diskussion noch in nationales Recht überführt werden!

Senioren am Steuer

Senioren am Steuer sollen künftig aller fünf Jahre s.g. Fahrtauglichkeits-Checks absolvieren. Das bislang geplante Einstiegsalter dazu soll bei 70 Jahren festgelegt werden

Begleitendes Fahren ab 17 Jahre

Das Begleitete Fahren ab 17 soll vereinheitlicht und in der gesamten EU anerkannt werden.
Damit könnte man dann auch begleitend über Landesgrenzen fahren.

FS-Prüfung in EU-Ländern

Theoretische und praktische FS-Prüfung soll in unterschiedlichen EU-Ländern möglich werden. Dazu sind Vereinfachungen der Wohnsitzregelung geplant, damit die Prüfung künftig auch dort absolviert werden kann, wo der Fahrschüler seine Staatsangehörigkeit besitzt.

zGM auf 4,25 t für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen

Bisher durfte man mit Klasse B nur bis zur GM von 3,5 t unterwegs sein. Diese Grenze soll für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen auf eine zGM von 4.25 t verschoben werden. Hintergrund ist das höhere Gewicht von batteriebetriebenen Fahrzeugen. Voraussetzung: Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.

Probezeit

Probezeit soll auch bei dem Erwerb weiterer FS-Klassen möglich werden, so die Vorstellungen der EU-Kommission. Ob sie auch 2 Jahre beträgt, bleibt noch offen.

Digitale Führerschein

Der digitale FS soll Realität werden. Bei Polizeikontrollen oder FZ-Anmietungen kann damit der FS mit dem Smartphone nachgewiesen werden. Zur Fälschungssicherheit soll er dazu mit QR-Code versehen werden.

Weitere Änderungswünsche

Weitere „Änderungswünsche“ der EU-Kommission wie z.B.:
Fahranfänger nur Fahrzeuge bis 1,8 t oder ärztliche Untersuchung vor Erwerb des Führerscheines, Tempolimit für einzelne Klassen oder Fahranfänger und gar ein Nachtfahrverbot für FS-Neulinge – sind: „Wünsche“ – warten wir also mal ab!

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