Änderungen StVO

Hier ein Übersicht einiger Änderungen

Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5t, wenn mit auf oder neben der Fahrbahn geradeaus fahrenden Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens querenden Fußgängern zu rechnen ist.

Parkverbot fünf Meter vor Kreuzungen und Einmündungen und sogar acht Meter, wenn in Fahrtrichtung rechts ein Radweg verläuft (gerechnet von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten)

Geräte, die zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen geeignet sind, dürfen mitgeführt, aber nicht benutzt werden. (z.B. Smartphones die häufig mit „Blitzer-Apps“ ausgerüstet sind)

Weitere Personen dürfen auf Fahrrädern nur mitgenommen werden, wenn Diese dafür auch geeignet sind. (Kinder auf entsprechenden Sitzen mit Radverkleidungen)

Halteverbot generell auf Schutzstreifen für Radfahrer (Geldbußen bis zu 100,-€ – bei Behinderung/Gefährdung zusätzlich 1Punkt)

Seitenabstand zu Radfahrern mindestens 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts!!!

Empfindliche Erhöhungen der Geldbußen im Bußgeldkatalog und Neuaufnahme des „Auto-Posing“ als „Verursachen von unnötigem Lärm und Abgasbelästigung durch unnützes Hin- und Herfahren“ (kostet 100,-€)

Neue und geänderte Verkehrszeichen wie beispielweise:

Grünpfeilregelung auch für Fahrradfahrer

Ein Eigenes Schild für Carsharing-Parkplätze und eine Plakette für ihre Nutzer

Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder

Radschnellwege

Auch Motorräder dürfen nicht überholt werden

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